Fotolia_Kaesler-Media

Schulung von Gerüstnutzer zur Prüfung und Inaugenscheinnahme von Gerüsten

Handwerker, welche Gerüste nutzen, müssen diese auch augenscheinlich abnehmen. Das ist in der Novellierung TRBS 2121 festgeschrieben (Technische Regel für Betriebssicherheit), also staatliches Gesetz. In dieser Schulung werden die erforderlichen Fachkenntnisse nach den für den Gerüstbau einschlägigen Normen, sowie die arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erläutert. Den Teilnehmern wird das Rüstzeug in die Hand gegeben, um eines ordnungsgenäße Prüfung/Inbetriebnahme und Dokumentation durchzuführen

Wichtig:

Die Lehrgangsteilnehmer sind dann keine befähigten Personen im Gerüstbau! Befähigte Personen sind vor allem Gerüstbau-Facharbeiter oder Gerüstbau-Meister. Ebenso Gerüstbau-Obermonteure, Gerüstbau-Kolonnenführer oder Personen mit vergleichbaren Fachkenntnissen, bauhandwerklicher Ausbildung sowie ausreichend praktischer Berufserfahrung im Gerüstbau. Berufserfahrung setzt voraus, dass die Person nachweisbar praktisch im Gerüstbau tätig war (Gerüstersteller).

Inhalte Inaugenscheinnahme von Gerüsten

  • Grundsätzliche Pflichten des Gerüstnutzers bei der Prüfung/Inaugenscheinnahme und Übernahme von Arbeits- und Schutzgerüsten
  • Prüfung/Inaugenscheinnahme und Dokumentation
  • Was muss der Nutzer über das Gerüst wissen?
  • Zusammenfassung und Merkpunkte
  • Lernerfolgskontrolle (kurzer Test)

Termine, Dauer, Kosten und Schulungsort


Die Weiterbildung hat einen Umfang von 8 Unterrichtsstunden.


Die Gesamtkosten belaufen sich auf 210,00 Euro.


Lehrbauhof Großräschen
Werner-Seelenbinder-Straße 24
01983 Großräschen

16.02.2024 in Cottbus

26.04.2024 in Cottbus

 

Derzeit werden weitere Termine koordiniert. Melden Sie uns Ihr Interesse und wir melden uns bei Ihnen sobald neue Termine feststehen.

5/5

Kontaktanfragen

    Ihre Ansprechpartner

    Ina Scharf

    Kundenberaterin

    Doreen Kuba

    Kundenberaterin